Heutzutage sind fast alle Arbeitgeber in gewisser Weise von dem Coronavirus betroffen. Deshalb werden einige begleitende Maßnahmen getroffen.
Studenten, die im Gesundheits- bzw. Unterrichtswesen arbeiten, werden während der Corona-Krise unterstützt. Die Stunden, die sie im vierten Quartal 2020 (von Oktober bis Dezember) und im ersten Quartal 2021 (von Januar bis März) leisten, werden nämlich nicht zu ihren übrigen Stunden gezählt.